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Wohnstatistiken

This article has been archived, for updated data see Living conditions in Europe - housing.


Datenauszug vom Mai 2020.

Aktualisierung des Artikels geplant: Oktober 2021.

Im Fokus

Ein Großteil der Bevölkerung in jedem Mitgliedstaat der EU-27 lebte im Jahr 2018 in Eigentümerwohnungen, wobei der Anteil von 51,4 % in Deutschland bis hin zu 96,4 % in Rumänien reichte. Der EU-27-Durchschnitt lag bei 70,0 %.

2018 lebten etwa 17,1 % der Bevölkerung der EU-27 in überbelegtem Wohnraum. Den höchsten Anteil unter den Mitgliedstaaten der EU-27 hatte Rumänien zu verzeichnen (46,3 %).

EU-27-weit waren im Jahr 2018 4,3 % der Einwohner von schwerer Wohnungsnot betroffen.

Unter den EU-27-Mitgliedstaaten war die Überlastung durch Wohnkosten bei Mietern, die 2018 zu Marktpreisen mieteten, in Griechenland am höchsten. Dort gaben 83,1 % der Mieter mehr als 40 % ihres Einkommens für Wohnraum aus.

[[File:Housing statistics interactive_SILC2020-DE.XLSX]]

Quote der Überbelastung durch Wohnkosten: Anteil der Bevölkerung, der in Haushalten lebt, die mindestens 40 % des verfügbaren Einkommens für Wohnraum ausgeben, 2018

Dieser Artikel bietet einen Überblick über die jüngsten Wohnungsstatistiken in der Europäischen Union (EU), im Vereinigten Königreich, in drei EFTA-Ländern und vier Kandidatenländern; im Mittelpunkt stehen dabei die Wohnungstypen, Wohnbesitzverhältnisse (Miet- oder Eigentümerwohnungen) sowie Qualität und Bezahlbarkeit von Wohnraum.

Angemessener Wohnraum zu einem bezahlbaren Preis und in einer sicheren Umgebung ist ein Grundbedürfnis und wird von vielen als Menschenrecht angesehen. Diesen Bedarf zu decken und damit zur Verringerung von Armut und sozialer Ausgrenzung beizutragen, stellt für einige europäische Länder immer noch eine erhebliche Herausforderung dar.

Vollständiger Artikel

Wohnungstyp

Im Jahr 2018 lebten 46,0 % der Menschen in der EU-27 in Wohnungen, fast ein Fünftel (18,6 %) lebte in Doppelhaushälften und über ein Drittel (34,7 %) in Einfamilienhäusern (siehe Abbildung 1).

In den EU-Mitgliedstaaten belief sich der Anteil der in Wohnungen lebenden Personen 2018 in Lettland (66,2 %), Spanien (64,9 %), Estland (61,5 %) und Griechenland (60,6 %) auf 60 % oder mehr; in Litauen (59,5 %) lag der Anteil knapp unter diesem Wert. In der Schweiz lebte ein ähnlich hoher Personenanteil (62,5 %) in Wohnungen. Den größten Anteil der Personen, die in Einfamilienhäusern wohnten, verzeichneten unter den EU-Mitgliedstaaten Kroatien (69,7 %), Slowenien (66,2 %), Rumänien (65,2 %) und Ungarn (64,6 %). Dänemark und Polen waren die einzigen anderen Mitgliedstaaten, in denen die Mehrheit der Bevölkerung in Einfamilienhäusern lebte. Auch in Nordmazedonien (74,6 %), Serbien (63,6 %) und Norwegen (57,5 %) war ein hoher Anteil der in Einfamilienhäusern lebenden Personen festzustellen. Die höchsten Anteile von Bewohnern von Doppelhaushälften in den EU-Mitgliedstaaten wurden von den Niederlanden (58,0 %), Irland (52,1 %), Malta (41,5 %) und Belgien (40,6 %) gemeldet. Dies waren die einzigen Mitgliedstaaten, in denen zwei Fünftel der Einwohner oder mehr in Doppelhaushälften lebten. Im Vereinigten Königreich war dieser Anteil mit 60,8 % noch höher.

Abbildung 1: Bevölkerung nach Art der Wohnung, 2018
(in %)
Quelle: Eurostat (ilc_lvho01)

Wohnbesitzverhältnisse

Ein Viertel (24,9 %) der Bevölkerung der EU-27 lebte 2018 in einer mit einem Darlehen oder einer Hypothek belasteten Eigentümerwohnung, während über zwei Fünftel (45,1 %) der Bevölkerung in einer nicht mit einem Darlehen oder einer Hypothek belasteten Eigentümerwohnung lebte (siehe Abbildung 2). Demnach lebten sieben von zehn Personen (70,0 %) in der EU-27 in selbst genutztem Wohneigentum, während etwa ein Fünftel (20,8 %) in zu Marktpreisen angemieteten Wohnimmobilien lebte und fast ein Zehntel (9,3 %) in Wohnungen, die zu ermäßigten Mietpreisen oder unentgeltlich überlassen wurden.

Abbildung 2: Bevölkerung nach Wohnbesitzverhältnissen, 2018
(in %)
Quelle: Eurostat (ilc_lvho02)

Über die Hälfte der Bevölkerung in jedem EU-Mitgliedstaat lebte im Jahr 2018 in Eigentümerwohnungen, wobei der Anteil von 51,4 % in Deutschland bis hin zu 96,4 % in Rumänien reichte. In der Schweiz hingegen überwog der Anteil der Personen, die in Mietwohnungen lebten, mit 57,5 % den Anteil der Bevölkerung in selbst genutztem Wohneigentum.

In den Niederlanden (60,5 %) und Schweden (51,7 %) bewohnte mehr als die Hälfte der Bevölkerung eine mit einem Darlehen oder einer Hypothek belastete Eigentümerwohnung; dies war auch in Island (63,9 %, Daten von 2016) und Norwegen (60,1 %) der Fall.

Der Anteil der Personen, die in zu Marktpreisen angemietetem Wohnraum lebten, lag 2018 in elf EU-Mitgliedstaaten unter 10,0 %. Dagegen lebten in Deutschland (40,8 %) und Dänemark (39,4 %) etwa zwei Fünftel der Bevölkerung in zu Marktpreisen angemieteten Wohnungen, ebenso wie mehr als ein Drittel der Bevölkerung in Schweden (35,0 %), etwa drei Zehntel der Bevölkerung in den Niederlanden (30,2 %) und Österreich (29,7 %) und etwa ein Fünftel in Luxemburg (23,4 %), Griechenland (21,3 %) und Belgien (19,4 %). Noch höher war der Anteil der Bevölkerung, der in zu Marktpreisen angemieteten Wohnungen lebte, in der Schweiz, wo er über der Hälfte lag (51,1 %).

Der Anteil der Bevölkerung, der in Wohnraum lebte, der zu ermäßigten Mietpreisen oder unentgeltlich überlassen wurde, lag in allen EU-Mitgliedstaaten und den acht Drittländern, für die Daten ausgewiesen werden, unter 20,0 %.

Wohnungsqualität

Ein wesentliches Kriterium zur Bewertung der Qualität von Wohnraum ist die Frage, ob die Größe des Wohnraums ausreicht. Die Überbelegungsquote gibt den prozentualen Anteil der Bevölkerung an, der in überbelegtem Wohnraum lebt. Dieser Indikator, der auf der Grundlage der Zahl der Räume berechnet wird, die einem Haushalt zur Verfügung stehen, richtet sich nach der Größe des Haushalts, dem Alter der Haushaltsmitglieder und der familiären Situation.

2018 lebten etwa 17,1 % der Bevölkerung der EU-27 in überbelegtem Wohnraum.

Die höchste Überbelegungsquote in den EU-Mitgliedstaaten (siehe Abbildung 3 ) wurde in Rumänien (46,3 %) registriert. Quoten über 50 % verzeichneten Montenegro (57,7 %, Daten von 2017) und Serbien (53,3 %). Dagegen entfielen auf Zypern (2,5 %), Irland (2,7 %), Malta (3,4 %), die Niederlande (4,1 %) und Spanien (4,7 %) die niedrigsten Überbelegungsquoten von jeweils unter 5,0 %, während in sieben anderen Mitgliedstaaten sowie im Vereinigten Königreich, in Norwegen, in der Schweiz und in Island (Daten von 2016) weniger als 10 % der jeweiligen Grundgesamtheiten in überbelegtem Wohnraum lebte.

Abbildung 3: Überbelegungsquote, 2018
(in %)
Quelle: Eurostat (ilc_lvho05a)

Die Überbelegungsquote in der Gruppe der armutsgefährdeten Bevölkerung (mit einem verfügbaren Äquivalenzeinkommen von unter 60 % des nationalen medianen verfügbaren Äquivalenzeinkommens) lag 2018 in der EU-27 bei 28,9 % und damit etwa 11,8 Prozentpunkte über der Überbelegungsquote für die Gesamtbevölkerung (siehe Abbildung 3).

Die höchsten Überbelegungsquoten bei der armutsgefährdeten Bevölkerung wurden in Rumänien (56,4 %), der Slowakei (54,9 %), Bulgarien (48,7 %) und Polen (47,7 %) verzeichnet. Hohe Überbelegungsquoten bei der armutsgefährdeten Bevölkerung meldeten auch die Türkei (70,7 %, Daten von 2017), Montenegro (69,6 %, Daten von 2017), Nordmazedonien und Serbien (je 60,6 %). Am anderen Ende der Skala wurden die niedrigsten Überbelegungsquoten für die armutsgefährdete Bevölkerung auf Inseln registriert, nämlich in Malta (7,0 %), Zypern (5,2 %) und Irland (4,2 %). Dies waren die einzigen EU-Mitgliedstaaten, in denen weniger als 1 von 10 zur armutsgefährdeten Bevölkerung gehörenden Personen in überbelegten Wohnverhältnissen lebte. Auch im Vereinigten Königreich war dies mit einer Quote von 9,8 % der Fall.

Um ein möglichst umfassendes Bild zu erhalten, fließen neben der Überbelegung in den Indikator für die Wohnungsqualität weitere Aspekte ein, wie das Fehlen eines Badezimmers oder einer Toilette, ein undichtes Dach oder ungenügende Helligkeit der Wohnung. Die Quote schwerer wohnungsbezogener Entbehrung ist definiert als der Prozentsatz der Bevölkerung, der in einer überbelegten Wohnung lebt und auf den zugleich mindestens eines der zuvor genannten Kriterien für wohnungsbezogene Entbehrung zutrifft.

In der gesamten EU-27 waren 2018 4,3 % der Bevölkerung von schwerer wohnungsbezogener Entbehrung betroffen

In drei EU-Mitgliedstaaten war 2018 mindestens jeder Zehnte von schwerer wohnungsbezogener Entbehrung betroffen. Bulgarien meldete eine Quote von 10,1 %; noch höhere Quoten verzeichneten Lettland (14,9 %) und Rumänien (16,1 %). Ebenso stellte sich die Situation in allen Kandidatenländern dar. Daten dazu (von 2017 oder 2018) enthält Abbildung 4. 2018 hingegen waren weniger als 1,0 % der Bevölkerung in Finnland (0,9 %) und Irland (0,8 %) von schwerer wohnungsbezogener Entbehrung betroffen.

Abbildung 4: Schwere wohnungsbezogene Deprivation, 2017 und 2018
(in %)
Quelle: Eurostat (ilc_mdho06a)

Der Gesamtanteil der in der EU-27 von schwerer wohnungsbezogener Entbehrung betroffenen Personen sank von 2017 bis 2018 um 0,2 Prozentpunkte. Bezogen auf die EU-Mitgliedstaaten wurde der stärkste Anstieg des Anteils der von schwerer wohnungsbezogener Entbehrung betroffenen Menschen für Frankreich gemeldet, wo zwischen 2017 und 2018 eine Zunahme um 0,6 Prozentpunkte zu verzeichnen war. Auch in Dänemark, Deutschland und Spanien stieg dieser Anteil an (jeweils um 0,5 Prozentpunkte). Zu dem mit Abstand stärksten Rückgang unter den EU-Mitgliedstaaten kam es in Ungarn. Dort sank die Quote von 15,9 % auf 7,5 % um 8,4 Prozentpunkte, wobei hier ein Bruch in den Zeitreihen zu beachten ist. Die Slowakei, Litauen, Österreich, Polen und Rumänien meldeten Rückgänge zwischen 1,1 und 1,5 Prozentpunkten. Ein relativ starker Rückgang (um 3,4 Prozentpunkte) war auch in Serbien zu beobachten.

Bezahlbarkeit von Wohnraum

9,6 % der Bevölkerung der EU-27 lebte im Jahr 2018 in Haushalten, die mindestens 40 % ihres verfügbaren Äquivalenzeinkommens für Wohnraum ausgaben

Der Bevölkerungsanteil, dessen Wohnkosten 40 % ihres verfügbaren Äquivalenzeinkommens überstiegen, war bei Mietern, die Wohnraum zu Marktpreisen angemietet haben, am höchsten (25,1 %) und bei den Personen, die in mit einem Darlehen oder einer Hypothek belasteten selbst genutzten Wohneigentum lebten, am niedrigsten (4,0 %) (siehe Tabelle 1).

Tabelle 1: Quote der Überbelastung durch Wohnkosten nach Wohnbesitzverhältnissen, 2018
(in %)
Quelle: Eurostat (ilc_lvho07c)

Hinter dem EU-27-Durchschnittswert verbergen sich erhebliche Unterschiede zwischen den EU-Mitgliedstaaten: So gab es einerseits einige Länder, in denen der Anteil der Bevölkerung, deren Wohnkosten 40 % des verfügbaren Einkommens im Jahr 2018 überschritten, relativ gering war; dies traf insbesondere auf Malta (1,7 %) und Zypern (2,0 %) zu. Am anderen Ende der Skala gaben zwei von fünf Personen (39,5 %) in Griechenland und mehr als jede sechste Person (17,9 %) in Bulgarien mehr als 40 % ihres verfügbaren Äquivalenzeinkommens für Wohnraum aus, ebenso wie rund jeder Siebte in Dänemark (14,7 %) und Deutschland (14,2 %).

Betrachtet man die Wohnbesitzverhältnisse des Bevölkerungsanteils mit dem höchsten Anteil an Wohnkosten, der 40 % ihres verfügbaren Einkommens überschritt – nämlich Mieter, die Wohnraum zu Marktpreisen angemietet haben –, so zeigten sich ebenfalls große Unterschiede zwischen den EU-Mitgliedstaaten. Im Jahr 2018 gab in sechs Mitgliedstaaten mehr als ein Drittel der Mieter, die Wohnraum zu Marktpreisen anmieteten, mehr als 40 % ihres verfügbaren Äquivalenzeinkommens für Wohnraum aus, wobei dieser Anteil der Bevölkerung in Rumänien (46,3 %) und Ungarn (46,9 %) zwei Fünftel überstieg, in Bulgarien (50,1 %) gut die Hälfte betrug und in Griechenland vier Fünftel (83,1 %) erreichte. Am anderen Ende der Skala verzeichneten Malta (12,1 %), Lettland (11,5 %) und Zypern (11,3 %) die geringsten Quoten der Überbelastung durch Wohnkosten für Mieter, die Wohnraum zu Marktpreisen anmieteten.

Quelldaten für Tabellen und Diagramme

Datenquellen

Die Daten dieses Artikels stammen hauptsächlich aus Mikrodaten der EU-Statistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC). Die EU-SILC Erhebung wird jährlich durchgeführt und ist die wichtigste Erhebung über das Einkommen und die Lebensbedingungen in Europa. Die Angaben beziehen sich jeweils auf alle privaten Haushalte und deren Mitglieder, die zum Zeitpunkt der Datenerhebung im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats ansässig waren; Personen, die in Gemeinschaftshaushalten und in Institutionen leben, sind grundsätzlich von der Zielpopulation ausgenommen. Die Daten für die EU und die Eurozone sind bevölkerungsgewichtete Durchschnittswerte der nationalen Daten.

Für die Tabellen in diesem Artikel gilt Folgendes:

Werte in Kursivschrift     Datenwert ist prognostiziert, vorläufig oder geschätzt und wird sich deshalb voraussichtlich noch ändern;
: nicht verfügbarer, vertraulicher oder unzuverlässiger Wert.

Kontext

Die Wohnverhältnisse beeinflussen die Lebensqualität der Menschen in vielerlei Hinsicht: Wohnräume bieten Schutz, Sicherheit, Privatsphäre und einen Raum zum Entspannen, Lernen und Leben. Wohnräume können auch im Kontext ihres lokalen Umfelds gesehen werden, in Bezug auf den einfachen Zugang zu Kinderbetreuung, Bildungseinrichtungen, Arbeitsplätzen, Freizeitmöglichkeiten, Geschäften, öffentlichen Dienstleistungen usw. Die Finanzierung von Wohnraum, ob gekauft oder gemietet, ist für viele Haushalte ein großes Problem, das oft in Verbindung mit der Wohnqualität steht.

Die EU verfügt über keinerlei spezielle Kompetenzen im Bereich Wohnungspolitik, vielmehr entwickeln die nationalen Regierungen eigene Wohnungsbaupolitiken. Viele Mitgliedstaaten der EU stehen jedoch vor ähnlichen Herausforderungen wie der Erneuerung des Wohnungsbestands, der Steuerung und Bekämpfung der Zersiedelung, der Förderung der nachhaltigen Entwicklung, der Unterstützung junger Menschen und benachteiligter Gruppen auf dem Wohnungsmarkt und der Sensibilisierung der Wohnungseigentümer für Fragen der Energieeffizienz.

Die Themen soziales Wohnen, Wohnungslosigkeit und Integration nehmen auf der sozialpolitischen Agenda der EU einen wichtigen Stellenwert ein. In der Grundrechtecharta heißt es in Titel IV Artikel 34: „Um die soziale Ausgrenzung und die Armut zu bekämpfen, anerkennt und achtet die Union das Recht auf eine soziale Unterstützung und eine Unterstützung für die Wohnung, die allen, die nicht über ausreichende Mittel verfügen, ein menschenwürdiges Dasein sicherstellen sollen, nach Maßgabe des Unionsrechts und der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten.“ In diesem Zusammenhang wurde im Jahr 2000 auf der Tagung des Europäischen Rates in Nizza eine Einigung über eine Reihe von gemeinsamen Zielsetzungen für die Strategie der Europäischen Union für die Bekämpfung der Armut und der sozialen Ausgrenzung erreicht, unter anderem über zwei Zielsetzungen mit Bezug zum Wohnraum, nämlich „[…] Maßnahmen mit dem Ziel, jedem Zugang zu einer ordentlichen, die Gesundheit nicht beeinträchtigenden Wohnung und der für ein normales Leben in dieser Wohnung nach örtlichen Gegebenheiten erforderlichen Grundversorgung (Strom, Wasser, Heizung ...) zu gewähren“ und „Politische Maßnahmen [zu ergreifen], damit gravierende Änderungen der Lebensbedingungen vermieden werden, die zu einer Ausgrenzung führen können, insbesondere bei Überschuldung, Verweis aus der Schule oder Verlust der Wohnung“. Dieses Mandat wurde im Jahr 2010 verlängert, als im Rahmen der Europäischen Plattform gegen Armut und soziale Ausgrenzung (KOM(2010) 758 endg.) eine Reihe von Maßnahmen festgelegt wurde, mit der die Anzahl der von Armut oder sozialer Ausgrenzung gefährdeten Personen bis 2020 um mindestens 20 Millionen Personen reduziert werden sollte (im Vergleich zu 2008) – siehe auch den Artikel über von Armut und sozialer Ausgrenzung bedrohte Personen (auf Englisch).

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