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Glossar:Stabilitäts- und Wachstumspakt (SWP)

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Der Stabilitäts- und Wachstumspakt (SWP) ist ein regelbasierter Rahmen für die Koordinierung der nationalen Steuerpolitiken in der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) und für die Schaffung des Euroraums mit dem Euro als einheitlicher Währung. Der Pakt wurde gebildet, um solide öffentliche Finanzen – eine wichtige Voraussetzung für das korrekte Funktionieren der WWU – zu garantieren. Er besteht aus einer präventiven und einer korrektiven Komponente.

Der Stabilitäts- und Wachstumspakt wurde für Stufe III der Wirtschafts- und Währungsunion ausgehandelt, die am 1. Januar 1999 in Kraft trat. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Mitgliedstaaten auch nach Einführung des Euro ihre Bemühungen um Haushaltsdisziplin fortsetzen.

Der Pakt geht zurück auf eine Entschließung des Europäischen Rates (die am 17. Juni 1997 in Amsterdam angenommen wurde) sowie zwei Verordnungen des Rates vom 7. Juli 1997 mit technischen Modalitäten zur Umsetzung dieser Entschließung (haushaltspolitische Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitik) sowie Umsetzung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit.

Mittelfristig verpflichten sich die Mitglieder des Euroraums, einen ausgeglichenen oder nahezu ausgeglichenen Haushalt anzustreben und dem Rat und der Europäischen Kommission jedes Jahr ein Stabilitätsprogramm vorzulegen. Die nicht dem Euroraum angehörenden Mitgliedsstaaten müssen ein Stabilitätsprogramm vorlegen, das entsprechenden Regeln unterworfen ist.

Im Stabilitäts- und Wachstumspakt ist vorgesehen, dass der Rat Sanktionen verhängen kann, wenn ein dem Euroraum angehörender Mitgliedstaat nicht die zur Behebung des übermäßigen Defizits erforderlichen Schritte unternimmt. Zunächst wird die Hinterlegung einer unverzinslichen Einlage bei der EU verlangt, die in eine Geldbuße umgewandelt werden kann, wenn das übermäßige Defizit nicht binnen zwei Jahren beseitigt wird.

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