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Interne Verbreitungsrichtlinie von Eurostat zum Fehlermanagement

2014 hat Eurostat eine neue Richtlinie für den  Umgang mit Fehlern in verbreiteten Daten (auf Englisch) angenommen.

In dieser Richtlinie wird beschrieben, wie und unter welchen Umständen Fehler in veröffentlichten Daten korrigiert werden. Sie gewährleistet, dass die Nutzer:innen in angemessener Weise über solche außerplanmäßigen Überarbeitungen informiert werden. 

Die Richtlinie beinhaltet:

  • die Signifikanzebenen für die Korrektur von Fehlern
  • die Verpflichtung, bedeutende Fehler so schnell wie möglich zu korrigieren
  • Kommunikationsaspekte
  • der Ansatz für die Korrektur von Fehlern der Vergangenheit.

Sie bietet einen gemeinsamen Rahmen für das Fehlermanagement für alle statistischen Bereiche. Darüber hinaus zielt die Richtlinie darauf ab, einen Beitrag zur kontinuierlichen Verbesserung der Qualität der Prozesse und Produkte von Eurostat zu leisten.

Protokoll über den unparteiischen Zugang zu Eurostat-Daten für Nutzer:innen

Eurostat hat das Protokoll über den unparteiischen Zugang der Nutzer zu Eurostat-Daten (auf Englisch) angenommen, um die Umsetzung des Verhaltenskodex im Geiste von dessen Grundsatz 6 „Unparteilichkeit und Objektivität“ zu unterstützen.

Er richtet sich an Nutzer:innen, Mitarbeitende und Partner:innen bei der Erstellung von europäischen Statistiken und enthält die Verbreitungsrichtlinie von Eurostat sowie die Regelungen für den Zugang vor der Veröffentlichung zur Qualitätssicherung, zur gemeinsamen Erstellung und zu Informationszwecken.

Qualitätsprüfungen

Qualitätsprüfungen werden seit 2016 durchgeführt. Sie sind ein fester Bestandteil der Qualitätssicherung von Eurostat. Von 2008 bis 2012 wurden sie als Qualitätsbewertungen bezeichnet. 

Sie bilden die Brücke zwischen dem theoretischen Qualitätsrahmen und der praktischen Entwicklung, Erstellung und Verbreitung von europäischen Statistiken