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Entstehung

Der Ausschuss für das Europäische Statistische System (ESSC) ist das Herzstück des ESS. Er wurde durch die EU-Verordnung 223/2009 über europäische Statistiken eingerichtet.

Aufbau

Der ESSC ist aufgebaut wie folgt:

  • unter dem Vorsitz der Europäischen Kommission (Eurostat)
  • bestehend aus Vertretungen der nationalen statistischen Ämter (NSÄ) der EU-Länder und der Länder der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) sowie des statistischen Amtes der EFTA
  • auf freiwilliger Basis: Beobachtende aus dem Europäischen Beratungsgremium für die Statistische Governance (ESGAB), dem Europäischen Beratenden Ausschuss für Statistik (ESAC), der Europäischen Zentralbank (EZB), dem Internationalen Währungsfonds (IWF), der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) und der Statistikabteilung der Vereinten Nationen (UNSD). 

Der Ausschuss tagt drei Mal pro Jahr.

Zuständigkeiten

Gemäß Artikel 7 der Verordnung, in der die Aufgaben des ESSC festgelegt sind, soll der Ausschuss „dem ESS fachliche Beratung bei der Entwicklung, Erstellung und Verbreitung europäischer Statistiken geben“.

Dies bedeutet, dass die Europäische Kommission den ESS-Ausschuss zu den folgenden Aspekten konsultiert:

  • Maßnahmen, die die Europäische Kommission zu ergreifen beabsichtigt, um
    • die europäischen Statistiken zu entwickeln, zu erstellen und zu verbreiten
    • sie auf der Grundlage der Kostenwirksamkeit zu rechtfertigen
    • die Mittel und Zeitpläne für ihre Umsetzung zu gewährleisten
    • den Beantwortungsaufwand für die Befragten zu minimieren
  • vorgeschlagene Entwicklungen und Prioritäten des Europäischen Statistischen Programms
  • das jährliche Arbeitsprogramm für das Folgejahr
  • Initiativen zur praktischen Umsetzung der Neufestlegung der Prioritäten und der Verringerung des Beantwortungsaufwands
  • Fragen der statistischen Geheimhaltung
  • die weitere Entwicklung des Verhaltenskodex für europäische Statistiken
  • sonstige Fragen, insbesondere Fragen der Methodik, die sich aus der Aufstellung oder Durchführung der statistischen Programme ergeben.

Als Ausschuss unterstützt der ESSC die Europäische Kommission auch bei der Annahme von Durchführungsrechtsakten für statistische Rechtsvorschriften, gemäß der EU-Verordnung 182/2011 zur Festlegung der allgemeinen Regeln und Grundsätze, nach denen die Mitgliedstaaten die Wahrnehmung der Durchführungsbefugnisse durch die Kommission kontrollieren.

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