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Rechtsgrundlage

Die EU-Verordnung 223/2009 über europäische Statistiken bildet die Rechtsgrundlage für die Erstellung des Europäischen Statistischen Programms und den Rahmen für die Entwicklung, Erstellung und Verbreitung europäischer Statistiken.

Statistisches Programm 2021-27

Das Europäische Statistische Programm 2021-27 wurde durch die EU-Verordnung 2021/690. eingeführt. Es ist Teil des Binnenmarktprogramms.

Dieses mehrjährige Programm wird durch jährliche Finanzierungsbeschlüsse und Arbeitsprogramme umgesetzt, in denen für jedes einzelne Jahr die Maßnahmen und Ergebnisse für den europäischen Statistikteil festgelegt werden.

Finanzierungsbeschlüsse und Arbeitsprogramme

Auf der Seite Finanzhilfen, sind die jährlichen Finanzierungsbeschlüsse und Arbeitsprogramme zu finden, mit Informationen über die für jedes Programm gewährten Zuwendungen. 

Weitere Informationen