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Statistische Programme

Die Arbeit des ESS wird durch mehrjährige europäische statistische Programme bestimmt.

In diesen Programmen werden Prioritäten für die europäischen amtlichen Statistiken und die für die Durchführung von EU-Aktivitäten benötigten Daten festgelegt. Sie fungieren nicht nur als regulierende Programmierungsinstrumente, sondern auch als EU-Ausgabenprogramme – mit einem ausreichenden Budget für Maßnahmen, um diese Prioritäten umsetzen zu können.

Gesetzgebung

Die Europäischen Statistischen Programme werden im Rahmen statistischer Einzelmaßnahmen umgesetzt, beschlossen durch 

  • das Europäische Parlament und den Rat 
  • die Kommission
  • oder durch eine Vereinbarung zwischen den nationalen statistischen Ämtern oder anderen nationalen Stellen und der Kommission (Eurostat) innerhalb ihrer jeweiligen Zuständigkeitsbereiche.

Dazu zählen Rechtsakte des Europäischen Parlaments und des Rates.

Allgemeine und berufliche Bildung

Eurostat unterstützt Initiativen zur Förderung der allgemeinen und beruflichen Bildung im Bereich der amtlichen Statistik als Teil seiner Arbeit, um zu gewährleisten, dass das Europäische Statistische System auf hochqualifizierte Arbeitskräfte zurückgreifen kann.